Firmung

Die Firmung wird in unserer Pfarre nur alle 2 Jahre durchgeführt. Zur Firmung gehen können Kinder, die in die 2. Schulstufe der Hauptschulen bzw. Gymnasium gehen und das 12. Lebensjahr erreicht haben.

Die Anmeldung erfolgt in der Regel an 2 Abenden im Pfarrbüro. Danach gibt es einen Firmeltern- und Patenabend, dabei werden die Gruppen und FirmhelferInnen eingeteilt. Die FirmhelferInnen bereiten die Jugendlichen in Gruppenstunden auf die Firmung vor.


Für die Anmeldung sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Taufschein des Firmling (wenn nicht in Österreich getauft)
     
  • Taufschein des/der Paten/in (wenn nicht in Österreich getauft)
    Taufscheine dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Wenn Firmling und Pate/in in der Pfarre getauft sind, ist dieser nicht erforderlich.
     
  • Für das Patenamt muss der Pate das 16. Lebensjahr vollendet haben, katholisch sein, das Sakrament der Eucharistie bereits empfangen haben und gefirmt sein. Firmpate/in darf nicht Vater oder Mutter des Firmkandidaten sein.