Taufe

Liebe Eltern! Liebe Mütter! Liebe Väter!

Sie haben sich entschlossen, Ihr Kind Taufen zu lassen. Wir, die Pfarre St. Georgen, freuen uns darüber und möchten Sie hiermit informieren, was Sie bei einer Tauffeier beachten müssen:


Voraussetzung für eine Taufe:

  • Die Eltern des Kindes (mindestens aber ein Teil) müssen römisch katholisch und nicht aus der Kirche ausgetreten sein.
     
  • Der/die Taufpate/in muss mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben (Ausnahme möglich, vgl. can. 874 2°CIC), römisch katholisch sein (im Zweifelsfall muss ein Taufnachweis (Taufschein) erbracht werden, das Sakrament der Eucharistie und das Sakrament der Firmung empfangen haben. Taufpate/in kann nicht Vater oder Mutter des Taufbewerbers sein. Es sind nur ein Pate bzw. Patin oder auch ein Pate und eine Patin möglich. Eine nachträgliche Änderung des Paten ist nicht möglich!

Wir bitten um eine rechtzeitige Anmeldung der Taufe im Pfarrbüro. Dort erhalten Sie einen Termin für Ihre Taufe und für das Taufgespräch. Taufen erfolgen jeden Sonntag nach dem Gottesdienst in St. Georgen um 10:30 Uhr, in den Filialkirchen Obereching, Untereching und Holzhausen um 11:00 Uhr.


Vor dem Taufgespräch müssen Sie persönlich im Pfarrbüro (Öffnungszeiten: Dienstag, Mittwoch, Donnerstag von 7:30-8:00 Uhr oder nach Vereinbarung) erscheinen, um die Taufe aufnehmen zu können. Das Pfarrbüro ist jederzeit unter der Telefonnummer 06272-8118 oder 0676-8746-5117 erreichbar. Email: pfarre.stgeorgsbg@eds.at oder Gisela.Absmanner@eds.at

Mitzubringende Dokumente:

  • Geburtsurkunde des Täufling
     
  • Taufscheine und Trauungsscheine  und standesamtliche Heiratsurkunde der Eltern
     
  • Taufschein mit einem Firmvermerk, ggf. Trauungsurkunde des Paten

Bitte beachten Sie, dass ein Taufschein nicht älter als 6 Monate sein darf. Wer in unserer Pfarre getauft ist, benötigt diesen nicht.
Wenn Sie in einer anderen Pfarre Taufen möchten und wichtige Gründe dafür stehen, kann eine „Tauferlaubnis“ ausgestellt werden.